Vormerkungsformular Wohnungssuche
Ablauf Wohnungssuche:
Haben Sie Interesse an der Anmietung einer Wohnung der Baugenossenschaft Vilshofen bitten wir Sie, das beigefügte Formular vollständig auszufüllen. Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail, mit der Sie Ihr Wohnungsgesuch aktivieren können. Ist dies erfolgt, sind Sie kostenlos und unverbindlich als wohnungssuchend vorgemerkt und wir melden uns, sobald wir eine passende Wohnung anbieten können. Im Falle einer möglichen Angebotsunterbreitung, erhalten Sie die jeweiligen Unterlagen per E-Mail. Die Gesuche werden künftig in Abstimmung mit dem Datenschutz für 180 Tage gespeichert, im Anschluss werden diese gelöscht. Vor einer möglichen Löschung wird jedoch zweifach per E-Mail an die anstehende Löschung erinnert (30 Tage und 10 Tage vor dem relevanten Datum) – ist eine Verlängerung des Gesuchs gewünscht, kann dies dann einfach vorgenommen werden, ist keine Verlängerung gewünscht ist nichts weiter zu beachten.
Aufgrund der großen Nachfrage, die wenig freiwerdenden Wohnungen gegenübersteht, ist leider mit längerer Wartezeit zu rechnen. Gerne melden wir uns jedoch mit einem Wohnungsangebot, sobald wir eine passende Wohnung offerieren können.
Grundsätzliche Information zur Wohnraumförderung / einem Wohnberechtigungsschein:
Die Baugenossenschaft verfügt sowohl über freifinanzierte, als auch öffentlich geförderte Wohnungen (oftmals Sozialwohnungen genannt). Die öffentliche Wohnraumförderung ist ein Instrument, um zu gewährleisten, dass sich auch Haushalte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen auf dem Wohnungsmarkt angemessen mit Wohnraum versorgen können. Für den Bezug einer Sozialwohnung ist ein für die jeweilige Wohnung passender Wohnberechtigungsschein erforderlich. Ein Wohnberechtigungsschein wird dabei durch das jeweils zuständige Landratsamt ausgestellt. Ein Wohnberechtigungsschein kann speziell für eine bestimmte Wohnung beantragt werden, es gibt jedoch auch die Möglichkeit, einen allgemeinen Wohnberechtigungsschein zu beantragen – dieser ist nach Ausstellung für ein Jahr gültig und berechtigt den beantragenden Haushalt zum Bezug einer öffentlich geförderten (Sozial-)Wohnung im Freistaat Bayern.
Aufgrund teils längerer Bearbeitungsdauer empfehlen wir, bereits vorsorglich einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen. Dies ist in den Landkreisen, in denen die Baugenossenschaft Vilshofen tätig ist, wie folgt möglich:
Landkreis Passau (für Antragsteller mit aktuellem Wohnsitz im Landkreis Passau):
https://www.landkreis-passau.de/landkreis-verwaltung-politik/behoerdenwegweiser/aufgaben-und-zustaendigkeiten/?wohnberechtigung-fuer-staatlich-gefoerderte-wohnungen&orga=61340
Stadt Passau (für Antragsteller mit aktuellem Wohnsitz in der Stadt Passau):
https://www.passau.de/bauen-umwelt/bauen-wohnen/wohnberechtigungsbescheinigung/
Landkreis Deggendorf (für Antragsteller mit aktuellem Wohnsitz im Landkreis Passau):
https://www.landkreis-deggendorf.de/amt-service/verwaltung-landratsamt/?wohnberechtigung&orga=74033
Sollten Sie aktuell in einem anderen (bayerischen) Landkreis wohnen, so kann ein Wohnberechtigungsschein auch beim jeweils zuständigen Landratsamt beantragt werden.